Was darf rein?
Haushaltsgeräte, z. B.:
- Bügelmaschinen
 - Gefriertruhen
 - Geschirrspülmaschinen
 - Mikrowellengeräte
 - Klimageräte
 - Kühlschränke
 - Kaffemaschinen,
 - Haartrockner
 - Mixer
 
- Geräte der IKT, z. B.:
- Drucker
 - Computer
 - Tastaturen
 - Laptops
 - Mobiltelefone
 - Monitore
 
 Elektronische Werkzeuge, z. B.:
- Bohrmaschinen
 - Gartengeräte
 - Schweißgeräte
 - Sägen
 
Unterhaltungselektronik, z. B.:
- Kameras
 - CD-Player
 - Receiver
 - Fernseher
 - Boxen
 - Verstärker
 - Beamer
 
Was darf nicht rein?
Batterien und Akkus
Metalle
Alle anderen Abfallarten
Sortierhinweise zur Abfallart Elektroschrott
Gewerblicher Elektroschrott ist Überwungspflichtig.
Lassen Sie sich gerne von uns beraten:
Fakten rund um die Abfallart Elektroschrott
Die meisten Elektronikgeräte beinhalten gefährliche und umweltschädigende Stoffe wie z. B. Blei, Quecksilber, FCKW und PVC. Aus diesem Grund ist es in Deutschland verboten alte Elektronikgeräte über den Restmüll zu entsorgen.



